Bewertungskommission bestellen

Typ: Häufig nachgefragt

Die Entscheidung, ob eine Bewertungskommission bestellt wird, muss im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden. Die Aufgabe einer Bewertungskommission besteht darin, die Bewertungsergebnisse abzunehmen. Sie sollte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralabteilung, der Fachbereiche (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Vorgesetzte mit langjährigen Erfahrungen) sowie einer Gremienvertretung (z. B. aus dem Personalrat) zusammensetzen. Damit eine Gruppe effektiv zusammenarbeiten kann, darf sie nicht zu groß sein; eine Gruppengröße von maximal etwa 7 bis 9 Personen ist zu empfehlen. Eine ungerade Anzahl an Mitgliedern erweist sich insbesondere bei Abstimmungen als hilfreich. Wichtig ist, dass die Zusammensetzung der Bewertungskommission möglichst stabil ist, d.h. dass immer die gleichen Mitglieder über alle Bewertungen entscheiden. Nur so kann ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sichergestellt werden. Kann eine Institution oder Behörde eine entsprechende Kontinuität nicht auf Dauer sicherstellen, eignet sich die Einrichtung eines solchen Gremiums nicht. Ein permanenter Wechsel von Kommissionsmitgliedern ist im Sinne eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs nachteilig.