Welche Dienstposten sind zu bewerten?
Häufig nachgefragt
Als Grundlage für diese Entscheidung kann im ersten Schritt der Geschäftsverteilungsplan (GVPl) genutzt werden. Detailabstimmungen sollten zwischen der federführenden Organisationseinheit, dem Organisationsreferat (falls nicht identisch) und den Fachbereichen erfolgen. Zu entscheiden ist auch, ob alle Dienstposten und Arbeitsplätze bewertet werden sollen, also unabhängig davon, ob diese mit einem Beamten bzw. einer Beamtin (Dienstposten) oder mit einem bzw. einer Tarifbeschäftigten (Arbeitsplatz) besetzt sind. Der Vorteil einer Bewertung aller Dienstposten und Arbeitsplätze ist eine höhere Flexibilität bei der Personalgewinnung, wenn bei Ausschreibungen beide Statusgruppen (Beamte, Beamtinnen und Tarifbeschäftigte) gleichermaßen angesprochen werden können. Die Menge der zu bewertenden Dienstposten ist Grundlage für die weitere zeitliche Planung.