Vision
Häufig nachgefragt
Die Vision beschreibt ein Fernziel, in welche Richtung sich eine Behörde langfristig entwickeln möchte und welches Selbstverständnis, z. B. im Sinne von Werten, dem gesetzlichen Auftrag oder übergeordneten Zielsetzungen, sie dieser Entwicklung zugrunde legt. Sie drückt in der Regel eine Ambition aus, die über den Zeitraum des aktuellen Strategiezyklus (häufig vier bis sechs Jahre) hinausreicht. Sie ist somit leitend für die Strategie insgesamt.
Eine Vision sollte im Zusammenspiel mit weiteren übergeordneten Festlegungen erstellt werden, sofern diese noch nicht vorliegen. Zu nennen sind hier beispielweise das Selbstverständnis der Behörde (Leitbild), ihr Daseinszweck (Mission) oder die Führungskultur (Führungsleitlinie). Dabei sollte vermieden werden, eine Fülle separater Dokumente zu erstellen. Dies kann auf die Mitarbeitenden in der Behörde abschreckend wirken und die Kommunikation erschweren. Daher sollten die wesentlichen Inhalte in einem oder zwei Dokumenten zusammengefasst werden.
Abgrenzung Begriffe - Haus der Strategie (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Abbildung 2: Abgrenzung der Begriffe Vision, Mission, Leitbild, Strategie, operative Ziele und Maßnahmenpläne[4]
Weitere Erläuterungen zur Vision siehe Abschnitt 2.2.5.2.
Das Leitbild der Deutschen Bundesbank enthält beispielsweise die Elemente „Vision“, „Mission“ und „Leitgedanken“, wobei letzteres als Richtschnur für das tägliche Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden wird.