Mit flächendeckender Einführung der E-Akte in den Bundesbehörden: Was ist noch beobachtbar?

Typ: Häufig nachgefragt

  • Auch künftig wird es Beobachtungen geben können, z. B. An- und Abwesenheiten am Schreibtisch / Arbeitsplatz, Teilnahme an Besprechungen, auftretende Störungen etc.
  • In publikumsintensiven Bereichen sind beispielsweise Beratung, PC-Tätigkeit etc. beobachtbar und abgrenzbar.
  • Soweit der / die Beschäftigte eingreift, indem er / sie die Fremdbeobachtung weitgehend durch Eigenbeobachtung (Aufstellen / Einstellen von Karten / Parkuhren / Würfeln) ersetzt, verschwimmen die Grenzen zur Selbstaufschreibung.
  • Um ein Gefühl für den Aufgaben- und Untersuchungsbereich zu bekommen, kann die MMA auch künftig gut eingesetzt werden.