Darf die MMA vorzeitig beendet werden, weil ich genügend Beobachtungen erreicht habe?
Häufig nachgefragt
Nein. Eine vorzeitige Beendigung der MMA darf nicht erfolgen, auch wenn genügend Beobachtungen vorliegen, da der gesamte, zur Verfügung stehende Arbeitszeitraum im Rahmen der Repräsentativität abzubilden ist. Ansonsten besteht bei Schwankungen die Gefahr, dass ein wesentlicher Teil der Ereignisse oder Tätigkeiten bzw. Ablaufarten nicht beobachtet werden kann oder unterrepräsentiert ist.