1.6.2.2 Verwaltungsmanagement

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einführung

Das Verwaltungsmanagement stellt eine Konkretisierung des Managementbegriffs für die spezifischen Anforderungen von Behörden dar.

Definition/Bildquelle: BMI

"Das Verwaltungsmanagement bezieht sich auf die Planung, Steuerung, Organisation und Kontrolle der Aufgaben, Strukturen und Prozesse von Verwaltungsorganisationen und die Führung des dazu notwendigen Personals. Es handelt sich um einen kontinuierlich fortlaufenden Entwicklungsprozess, der darauf ausgerichtet ist, die Organisation der Verwaltung im Rahmen interner und externer Bedingungen erfolgreich zu platzieren."[3].


Verwaltungsmanagement wird als integrierender Managementansatz verstanden, der die für die jeweilige Behörde relevanten Managementansätze umfasst. Integration bedeutet hier, dass die in einer Behörde existierenden Managemententscheidungen, -Prozesse und -Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, um durch koordiniertes Handeln die angestrebte Ziele effektiv und effizient zu erreichen [4].

Ein umfassendes Verwaltungsmanagement sollte neben den strategischen, prozessualen und strukturellen Aspekten auch eine kulturelle Dimension umfassen: "Die Prozesse und Strukturen bewirken für sich genommen noch nicht, dass die gesetzten Ziele erreicht und die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Es bedarf darüber hinaus einer Kraft, die den geschaffenen Apparat (Organisation) in Gang setzt"[5].

Mit dieser "Kraft" beschäftigt sich das Kapitel "Führungs- und Organisationskultur".

Fußnoten

[3] Hopp, Göbel 2008, S. 19.
[4] vgl. Robus 2009, S. 25; auf die Bedeutung eines integrierenden Ansatzes hinsichtlich der Teilsysteme, Prozesse, Handlungen und Beziehungen wir u. a. auch im St.-Galler Managementmodell eingegangen, vgl. Rüegg-Stürm 2017, S. 155 ff.
[5] Dincher 2018, S. 6.