2.2.2 Einführung
Artikel Organisationshandbuch
Eine Strategie im Sinne dieses Handbuchs ist eine dokumentierte handlungsleitende Vorstellung, die konkret formuliert sein muss und auf allen Ebenen zu kommunizieren ist.
Sie zeigt eine langfristige Entwicklungsperspektive von häufig vier bis sechs Jahren für die gesamte Organisation auf.
Eine Strategie definiert die zu erreichenden Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Zur Erarbeitung einer Strategie ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich, mit dem grundlegende Annahmen hinterfragt, zukünftige Entwicklungen antizipiert, neue Ideen erarbeitet und entsprechende Ziele entwickelt werden, die durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen erreicht werden.
Auf diese Weise trägt eine Strategie wesentlich dazu bei,
- die aktuelle und sich zukünftig entwickelnde Situation der Behörde zu verstehen,
- ein behördenweites Verständnis zur langfristigen Entwicklung der Behörde zu schaffen,
- die grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Organisation auszubauen,
- einen Handlungsrahmen für Führungskräfte und Mitarbeitende zu geben,
- Prozesse und Strukturen sowie den Einsatz von Ressourcen zielgerichtet zu steuern und
- bei bestehender Konkurrenzsituation die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Dritten zu erhöhen.
Im vorliegenden Abschnitt „Strategie“ wird ein auf die öffentliche Verwaltung zugeschnittenes Vorgehen[2] für die Vorbereitung eines Strategieprozesses, für die Entwicklung, Umsetzung und Anpassung (Fortschreibung) einer Strategie beschrieben und welche Methoden hierzu genutzt werden können.
Fußnote
[2] im Sinne einer Handlungsempfehlung