Exkurs: Mögliche Unterstützung durch das Förderale Informationsmanagement
Artikel Organisationshandbuch
Um den Aufwand für den insbesondere föderalen Vollzug bundesrechtlich geregelter Leistungen zu senken und vollzugsrelevante Informationen zu harmonisieren, betreibt der IT-Planungsrat seit 2017 das Produkt "Föderales Informationsmanagement". FIM sieht vor, dass der Bund zu bundesrechtlich geregelten Leistungen einheitliche Leistungsinformationen sowie Datenfeld- und Prozessinformationen bereitstellt (die drei sogenannten FIM-Bausteine). Mit dem 2017 neu eingefügten § 3 Absatz 2a Satz 1 E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet der Gesetzgeber die obersten Bundesbehörden, mit Unterstützung einer zentralen Bundesredaktion allgemeine Leistungsinformationen in standardisierter Form zu leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes bereitzustellen.
FIM stellt eine standardisierte Übersetzung von Rechtssprache in leicht verständliche Bürgerinformationen und Prozessdokumentationen (in Form einer Prozessbibliothek) zur Verfügung. In diesem Sinne soll FIM eine Orientierung und Hilfestellung bei der Ein- und Durchführung prozessorientierter Arbeitsweisen geben.
Erfahrungsgemäß stellen sowohl bei der Einführung als auch bei der kontinuierlichen Durchführung prozessorientierter Arbeit Best-Practice-Lösungen eine spürbare Hilfestellung dar. Zusätzlich dazu helfen Sammlungen von Dokumentationen (wie z. B. eine Prozessbibliothek) um auf Grundlage anderer Erfahrungen eigene Umsetzungsprojekte abgleichen und rechtssicher gestalten zu können.
Mit dem Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Verwaltung der Zukunft geschaffen. Um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen, wurde im Sommer 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft gesetzt. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die FIM-Methodik wird bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Umsetzungsfrist Ende 2022) verwendet. Zusätzlich müssen die Anforderungen der EU Verordnung zum sog. Single Digital Gateway (SDG-VO) berücksichtigt werden.
FIM dient dazu, neben leicht verständlichen Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen. Zudem sollen mit der FIM-Methodik die Informationen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.
In diesem Zusammenhang erlangt die umfassende Betrachtung der Verwaltungsabläufe zunehmend an Bedeutung. Im digitalen Zeitalter müssen bestehende Verwaltungsabläufe kontinuierlich geprüft und verbessert, d. h. weniger komplex gestaltet und daher gestrafft werden.
Die Anwendung der FIM-Methodik führt auf allen Verwaltungsebenen zu positiven Effekten - von der Rechtsetzung bis zum Vollzug eines Verwaltungsverfahrens. Dank der FIM-Methodik werden Standards in der Beschreibung von Informationen zu Verwaltungsverfahren über alle Verwaltungsebenen hinweg angewendet. Die FIM-Methodik gilt als eine bundesweite anerkannte Methode und hilft bei der Prozessaufnahme und Prozessgestaltung.
verweist auf: Literaturverzeichnis
Föderales Informationsmanagement (FIM): Der Standard für Verwaltungsleistungen
https://fimportal.de/