2.4.3.8.8 Mobile Arbeit und Telearbeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einführung

Wie sind mobile Arbeit und Telearbeit in der PBE zu behandeln und zu berücksichtigen?

Mobile Arbeit[39] ist in der öffentlichen Verwaltung eine zunehmend verbreitete Arbeitsform. Mobile Arbeit umfasst im Sinne der Arbeitszeitverordnung das Arbeiten außerhalb der Dienststelle. Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 10 Arbeitszeitverordnung –AZV).

In der behördlichen Praxis findet mobile Arbeit in der Regel in folgenden Ausprägungen statt:[40]

Ortsgebundene mobile Arbeit (Alternierende Tele-Heimarbeit)

Bei der alternierenden Tele-Heimarbeit, auch alternierende Telearbeit genannt, arbeiten die Beschäftigten – meist im Rahmen abgestimmter Zeitanteile – abwechselnd in der Dienststelle und an einem dafür eingerichteten häuslichen Arbeitsplatz.

Ortsunabhängige mobile Arbeit (mobile Arbeit im engeren Sinn)

Zunehmend verbreitet ist die Form der mobilen Arbeit, auch mobile Arbeit im engeren Sinn, genannt. Unter mobiler Arbeit im engeren Sinn wird "jede Form von dienstlicher Arbeit verstanden, die außerhalb der Dienststelle oder einem sonstigen örtlich gebundenen Arbeitsplatz geleistet wird und bei der mit Hilfe von mobilen Informations- und Kommunikationstechniken ein Fernzugriff auf die eigene behördeninterne IT-Infrastruktur möglich ist."

Berücksichtigung von mobiler Arbeit bei der PBE

Jede Form der mobilen Arbeit kann problemlos in die Datenerhebung bei Personalbedarfs-ermittlungen einbezogen werden.

Interviews oder Zeitaufnahmen können während der Anwesenheitszeiten am behördlichen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Die Selbstaufschreibung kann am häuslichen und mobilen Arbeitsplatz vorgenommen werden.

Findet mobile Arbeit ohne Anwendung von Informationstechnologie statt, ist sie im Rahmen der Personalbedarfsermittlung wie in der FAQ-Liste unter „Berücksichtigung von Aufgabenwahrnehmung außerhalb des regulären Dienstbetriebs" beschrieben, zu behandeln.

Datenauswertung

Für die Datenauswertung der mobilen Arbeitszeit in jeder ihrer Formen ist die Regelung von Arbeitszeit/Zeiterfassung in der jeweiligen Dienststelle zu beachten.

Für mobiles Arbeiten während Dienstreisezeiten gelten die Regelungen in der FAQ-Liste "Dienstreisen".

Plausibilisierung der Daten

Die Produktivität der ortsunabhängigen mobilen Arbeit ist mit der von „Aufgabenwahrnehmung außerhalb des regulären Dienstbetriebs" vergleichbar. Das bedeutet, dass bei der PBE die erbrachte Arbeitsleistung anhand eines konkreten Arbeitsergebnisses plausibilisiert wird.

Die durch Selbstaufschreibung erhobenen Daten können nur über einen Abgleich mit den Daten der Beschäftigten plausibilisiert werden.

Einschränkungen

Problematisch wird die Datenerhebung immer dann, wenn zum Beispiel Daten einer Selbstaufschreibung durch eine parallel durchgeführte Multimomentaufnahme plausibilisiert werden sollen. Eine Multimomentaufnahme ist während der Zeiten am heimischen oder mobilen Arbeitsplatz aus räumlichen Gründen nicht möglich.

Fußnoten

[39] vgl. auch Internetangebot des BMI zum flexiblen Arbeiten
[40] "Mobiles Arbeiten" in der Bundesverwaltung, Organisatorische Grundlagen und Regelungsmöglichkeiten (vom Ausschuss für Organisationsfragen beschlossene Fassung vom 14.9.2012)

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