2.4.4.2.1 Zielorientierung der Behörde

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Personal­bedarfermittlung

Unter Zielorientierung ist die Verknüpfung von Personalkapazitäten mit den jeweiligen Zielen der obersten Bundesbehörde zu verstehen. Die Zielorientierung ist erforderlich, um auf aktuelle, auch kurzfristige politische Entwicklungen und Aufgabenveränderungen jederzeit flexibel, unter Umständen auch tagesaktuell, reagieren zu können. Im Bereich der obersten Bundesbehörden sind die jeweiligen Zielsetzungen in besonderem Maße von politischen Vorgaben geprägt. Sie entwickeln und ändern sich im Rahmen staatlicher Handlungserfordernisse. Die politischen Zielsetzungen beinhalten dabei auch die inhaltlichen und zeitlichen Erwartungen an die Ergebnisse und deren Umsetzung.

Die obersten Bundesbehörden verwenden unterschiedliche Verfahren und Systeme, mit denen sie ihre übergeordneten Ziele abbilden und Prioritäten setzen. Gemeinsam ist den jeweiligen Vorgehensweisen, dass aus den politischen Zielen die strategischen Ziele der Verwaltung abgeleitet und in geeigneter Weise operationalisiert werden. Ausgangspunkt sind in der Regel von der Leitung festgelegte Leitbilder oder Zielkataloge. Möglich ist auch eine Konkretisierung einzelner Ziele über Zielvereinbarungen oder andere Formen der Festlegung zwischen den verschiedenen Hierarchieebenen.
Die zu erledigenden Aufgaben werden an die strategischen und operativen Ziele angepasst. Eine präzise Ziel- und Aufgabendefinition ist erforderlich, um hinreichend belastbare Daten für den Personalbedarf zu erhalten und die zur Zielerreichung erforderlichen Ressourcen bestimmen zu können. Die Personalkapazitäten müssen so bemessen, koordiniert und organisiert werden, dass die Behördenziele effizient und effektiv erreicht werden können (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit).

Aufgrund einer Verknüpfung von Zielen und Aufgaben mit Ressourcen ist auch feststellbar, ob eine Aufgabe

  • als Teil eines bestehenden Aufgabenkatalogs mit vorhandenen Ressourcen zu erledigen ist,
  • als neue, prioritäre Aufgabe zusätzliche Ressourcen erfordert (Mehrbedarf) oder
  • als nachrangig einzustufen ist und gegebenenfalls keine oder weniger Ressourcen (Minderbedarf) bindet.

Die Verknüpfung des Personalbedarfs mit den Zielen und Aufgaben ist im weiteren Verfahren zu dokumentieren. Dies ermöglicht eine effektive Kontrolle und ggf. Nacherhebung bzw. Nachsteuerung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Zieldefinition stets unter dem Vorbehalt sich kurzfristig ändernder Rahmenbedingungen und neuer politscher Entwicklungen steht.