2.4.4.3.2.2 Retrospektive Aufwandsermittlung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Personal­bedarfermittlung

  1. Zunächst schätzt jeder Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin selbst (Ausnahmen müssen geregelt werden, z. B. bei Erkrankungen) und verteilt dabei die vollständige Ressource (i. d. R. 100 % der vereinbarten Ist-Arbeitszeit) auf die wahrgenommenen
    (Unter-) Aufgaben. Die Daten werden auf Referatsleitungsebene gebündelt und validiert. Wo vorhanden, wird dabei die Arbeitszeitverteilung durch Fallzahlen und Vorkommenshäufigkeiten plausibilisiert. Wenn eine KLR existiert, sollte geprüft werden, ob und inwieweit vorhandene Werte hieraus entnommen werden können.
  2. Die Aufwandsschätzung erfolgt – z. B. in Vollzeitäquivalenten (VZÄ [1]) – nach Laufbahnen getrennt auf Basis des aktualisierten Aufgabenkataloges. Die Datenerhebung erfolgt dabei auf der tiefsten Gliederungsebene.
  3. Geeignete Vergleichszahlen aus dem Vorjahr dienen als Orientierung.
  4. Auch hier erfolgt eine formale Plausibilitätsprüfung/Plausibilisierung durch das Organisationsreferat (Vollständigkeit der Daten, einheitliche Maßstäbe, Abgleich mit zugeordneten Dienstposten); dabei ggf. Abgleich mit sonstigen Informations-/Steuerungsinstrumenten (KLR).
  5. Ggf. Anpassung durch die Fachabteilungen und danach Freigabe für nächsten Schritt (muss nicht formal erfolgen).

Fußnote

[1] Der Begriff VZÄ bezieht sich auf eine vollzeitbeschäftigte Person. Möglich ist auch eine Ausweisung in anderen Begriffen wie Dienstpostenanteile.