2.4.4.3.4.2 Nachbetrachtung bei neuen Aufgaben und Planstellen / Stellen nach Konsolidierung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Personal­bedarfermittlung

Bei der Planung neuer Aufgaben kann i. d. R. nicht auf eine retrospektive Aufwandsermittlung zurückgegriffen werden. Eine verlässliche Aussage über die benötigten Ressourcen kann erst nach einer angemessenen Konsolidierungsphase getroffen werden. Sofern für diese Aufgaben neue Planstellen / Stellen bewilligt wurden, werden sie mit Unterstützung des Organisationsreferates einer separaten Betrachtung unterzogen.

Die separate Betrachtung bezieht sich vor allem auf die nachvollziehbare Überprüfung der Aufgabenentwicklung und des Personaleinsatzes anhand bestimmter Kriterien und Parameter.

Folgende Fragen sind hierbei leitend:

  • Sind die neuen Aufgaben tatsächlich wie erwartet wahrgenommen worden?
  • Werden die Aufgaben unverändert / verändert fortgeführt oder fallen die Aufgaben wieder weg?
  • Ist der prognostizierte Personalbedarf für die neuen Aufgaben tatsächlich eingetreten?
  • In welchen (Aufgaben-) Bereichen sind höhere / geringere Personalaufwände zu verzeichnen?

Es muss nachvollziehbar sein, wie der durch eine neue Aufgabe entstandene Aufwand ermittelt wurde. Bei der Ermittlung des Aufwandes sind die Hinweise zur Methodenauswahl und-anwendung unter 2.4.3.5.1 zu berücksichtigen. Für die Überprüfung sind insbesondere die bei der Anmeldung der Stellen genannten Begründungen als Maßstab zugrunde zu legen.