3.3.1 Grundlagen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einführung

In diesem Sinne wird im Folgenden der Begriff des übergreifenden Prozessmanagements verwendet. Es dient der systematischen und kontinuierlichen Steuerung des prozessorientierten Arbeitens in allen Bereichen der Organisation. Es schafft den Rahmen dafür, dass Aktivitäten auf allen Ebenen an den übergeordneten politischen sowie strategischen Vorgaben und Zielen der Gesamtorganisation ausgerichtet und nach definierten Standards betrieben werden.

Zentrale übergreifende Vorgaben sind zum einen die Forderungen des E-Government-Gesetzes (EGovG).
Nach § 9 EGovG sind Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden, vor Einführung der informationstechnischen Systeme zu dokumentieren, zu analysieren und zu optimieren.[5] Zum anderen geben die Projekte des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“[6] und der IT-Konsolidierung Bund[7] die Richtung für das behördliche Prozessmanagement vor. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über eigene Portale auch digital anzubieten.[8] Ferner werden die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie der Transparenzgedanke in der Staat-Bürger-Beziehung[9] durch ein Prozessmanagement mitgetragen.

Fußnote

[4] KGSt-Bericht 4/2011, S.9, Abruf: 20.09.2021
[5] vgl. BMI zum E-Government-Gesetz, Abruf: 20.09.2021
[6] PDF zum Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“.
[7] Das Programm Dienstekonsolidierung entwickelt als Handlungsstrang 3 der IT-Konsolidierung Bund bis 2025 für gleichartige Anwendungsfälle einheitliche, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für den Bund. Sie sollen in Zukunft rund 200 Bundesbehörden zur Verfügung stehen und nicht nur die IT-Landschaft vereinheitlichen und modernisieren, sondern auch Arbeitsprozesse digitalisieren und verändern, siehe: BMI zur IT-Konsolidierung des Bundes, Abruf: 20.09.2021
[8] Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen(Onlinezugangsgesetz, OZG), siehe: BMI zum Onlinezugangsgesetz, Abruf: 20.09.2021
[9] siehe BMI zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Abruf: 20.09.2021