3.3.4.4 Praxisbeispiel BAV

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einführung

Kapitel im Orghandbuch3.3 Prozessmanagement
Titel des PraxisbeispielsKriterien zur Aufgabenauswahl im Kontext der ARIS Prozessmodellierung
Behörde / OrganisationBundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
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Kompetenzzentrum Prozessmanagement des Bundesverwaltungsamtes

Grundlage ist die PBE Fortschreibung V01 auf Teilprozessebene.

Lfd. Nr.KriteriumBegründungGewichtung
(Summe = 100)
Skala 0 - 4
Erläuterung / Hinweis zur Abstufung

Optimierung

1.Kernaufgabe mit zwingender Wahrnehmung ab 01.01.2021Gesetzliche Verpflichtung; Öffentlichkeitswirksam; Kriterium für Erfolg der Reform Bundes-Fernstraßen-Verwaltung20
2.VZÄ-BindungDurch hohe VZÄ Bindung sind die Auswirkungen GPO am stärksten. Betrifft der Prozess viele VZÄ (lt. PBE 2022), können schon wenige Änderungen am Prozess merkliche Auswirkungen für den Personalbedarf oder auf den Ressourceneinsatz haben.15VZÄ Bindung:
< 2 VZÄ = 0
2,1 - 4 VZÄ = 1
4,1 - 10 VZÄ = 2
10,1 - 20 VZÄ = 3
> 20 VZÄ = 4
3.Komplexität der Aufgabez.B. viele Schnittstellen50 = geringste Komplexität
2 = mittlere Komplexität
4 = höchste Komplexität
4.Prozesse mit Zeit- oder KostenvorgabenSind Zeit- oder Kostenvorgaben einzuhalten, kann eine Prozessoptimierung besonders sinnvoll sein.50 = keine Vorgaben
4 = strikte Vorgaben
5.Prozesse mit besonderer Außenwirkung (Outcome) oder KostenintensitätARIS Modellierung gewährleistet eine standardisierte und harmonisierte Aufgabenerledigung an mehreren Standorten150 = trifft nicht zu
2 = trifft teilweise zu
4 = trifft voll zu
Harmonisierung6.Aufgabenwahrnehmung an mehreren StandortenARIS Modellierung gewährleistet eine standardisierte und harmonisierte Aufgabenerledigung an mehreren Standorten51 = an einem Standort
2 = an zwei Standorten
3 = an drei Standorten
4 = an vier Standorten
7.Anzahl der Beschäftigten, die am Prozess beteiligt sindWenn viele Beschäftigte den Prozess ausführen, dient die Modellierung der Harmonisierung, z.B. Zeiterfassung, Urlaubsantrag stellen10
8.Erforderlichkeit der RechtssicherheitProzesse, die rechtssicher verlaufen müssen bzw. deren Ergebnis rechtlich anfechtbar sein kann, sollten standardisiert werden, um Formfehler zu vermeiden. Dies gilt auch für selten vorkommende Prozesse (z.B. HH-Anmeldungen)100 = keine Vorgaben
4 = strikte Vorgaben
9.Neue oder zu digitalisierende AufgabeModellierung visualisiert die geplante Vorgehensweise (insbesondere notwendig für Softwareentwicklung (z.B. E-Akte, DMS)150 = keine Digitalisierung möglich/vorgesehen
2 = Digitalisierung möglich
4 = Digitalisierung angestrebt
100