Erklärung zur Barrierefreiheit
Artikel
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird seine Website www.orghandbuch.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Diese Erklärung wurde am 17. November 2023 erstellt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:
- Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein. Dies betrifft hauptsächlich extern eingebunden grafische Elemente wie das Twitter-Icon und den Youtube-Player.
- Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
- Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
- Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen.
- Gebärdenvideos sollten unter Angabe der Abspieldauer und Dateigröße herunterladbar sein.
- Eingebundene Youtube-Videos entsprechend nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis der Inhalte unnötige Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Inhalte aus Twitter sind leider nicht vollständig barrierefrei, da Twitter hierfür notwendige technische Voraussetzungen nicht bereitstellt.
- In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen assistiven Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.
- Konzeptionell bietet die Vorlese und Texthervorhebung Software Readspeaker in einigen wenigen Situationen Vorteile für z. B. Analphabeten sofern keine alternative Technologie vorhanden sind. Für alle anderen Nutzer erhöht der Readspeaker die Komplexität der Bedienoberfläche und führt zu weiteren Barrieren.
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.orghandbuch.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular der Internetredaktion.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Alt Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: 03018 681-0
Telefax: 03018 681 - 12926
E-Mail: DVI2@bmi.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de